Seit dem 20. April liegt der vom Verfassungsschutz zusammenstellte Antisemitismus-Bericht für den Zeitraum 2020/21 vor. Dieses „Lagebild“ >>>, so heißt es in der Einleitung, „gibt einen Überblick über den Antisemitismus in seinen verfassungsschutzrelevanten Ausprägungen in der Bundesrepublik Deutschland“ – umfasst also nicht die „unausgesprochenen antijüdischen Einstellungen“ oder den sogenannten Alltagsantisemitismus. „Letzterer ist der Bereich, in dem die unmittelbar davon Betroffenen tagtäglich grundlosen Argwohn verspüren, in dem beleidigende Witze gemacht, abfällige Blicke, Gesten und Bemerkungen getätigt werden sowie subtile Andeutungen, verbalisierte Ablehnung oder auch demonstrative Ausgrenzung stattfinden.“ Der vom Verfassungsschutz beobachtete Antisemitismus nehme gerade in Zeiten immer komplexerer gesellschaftlicher Herausforderung neue Züge an; fast immer aber ziele er „auf religiöse oder praktizierende Jüdinnen und Juden, auf ihre Symbole, Einrichtungen und Repräsentanten. Gleichwohl sind regelmäßig auch diejenigen mitgemeint, die sich ausschließlich in ethnischer, kultureller oder politischer Weise als jüdisch verstehen, die säkular oder konvertiert sind oder sich lediglich in einem abstrakt-emotionalen Sinne dem Judentum zugehörig fühlen.“