Wohnhaus steht unter Denkmalschutz.

An der Coesfelder Straße Nr. 31 (heute Nr. 43) wohnte der jüdische Viehhändler Hugo Pins mit seiner Familie. Nachdem Juden ab 1939 der Grundbesitz verboten war, wurde das Haus der Familie zu einem „Judenhaus“ erklärt, in dem die letzten noch in Dülmen wohnenden Juden zusammengepfercht wurden. 

Nun musste sich das Amtsgericht Münster zum wiederholten Male mit der Frage beschäftigen, ob das Wohnhaus denkmalschutzwürdig ist oder nicht. Gegen den Eintrag in die Denkmalliste hatte der heutige Eigentümer geklagt. Dabei argumentiert er u.a. „ein menschenunwürdiger Umgang mit den Juden im Blick auf eine Überbelegung sei nicht hinreichend belegt.“

Die Klage wurde am 6. September abgewiesen.

In der Entscheidungsbegründung des Gerichts ist u.a. zu lesen, dass „das Wohnhaus aufgrund seiner spezifischen Nutzung als ‚Judenhaus‘ in den Jahren 1939 bis 1942 bedeutend für die Geschichte der Menschen sei. Als historischer Ort der Ghettoisierung der jüdischen Bevölkerung Dülmens dokumentiere das Gebäude sowohl das Leben und Leiden der Juden als auch die Untaten des antisemitischen Regimes. Hier zeige sich insbesondere an der Lage inmitten der städtischen Gemeinschaft und der Gebäudekubatur mit der Unterbringung von rund 30 Personen in der überbelegten Wohnung der menschenunwürdige Umgang des antisemitischen Regimes mit Juden.  (…) Die Erhaltung und Nutzung des ‚Judenhauses‘ liege aufgrund seiner ortsgeschichtlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit.“ 

 Die gesamte Rechtsprechung >>> ist in der Datenbank der Gerichte NRW nachzulesen.

 

Fotos: Dietmar Rabich