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Auf jüdische Spuren
in Dülmener Haushalten

„Da sagte Jesus zu ihnen: Deswegen gleicht jeder Schriftgelehrte, der ein Jünger des Himmelreichs geworden ist, einem Hausherrn, der aus seinem Schatz Neues und Altes hervorholt.“ (vgl. Mt 13,52) Fast jeder Mensch sammelt irgendwas – mehr oder weniger bewusst. Zumindest haben wir alle schon einmal irgendein Andenken aufbewahrt und halten es in Ehren. Im Folgenden werden zehn Dülmener Personen vorgestellt, die uns einen kleinen „Schatz“ aus dem Heiligen Land bzw. aus dem Judentum vorstellen. 

INRI 2

 In der Sakristei der Josephskirche werden seit rd. 15 Jahren zwei „Gesetzestafeln“ aufbewahrt – allerdings nur aus Pappmaché.

„Sie entstanden seinerzeit in Rorup und waren Teil der Erstkommunionvorbereitung in St. Agatha und in St. Joseph“, erinnert sich Pastoralreferentin Ursula Benneker-Altebockwinkel. Die Zehn Gebote (oder: „Dekalog“, „Zehn Worte“) auf zwei Tafeln darzustellen oder anzudeuten, orientiert sich an Berichten im Buch Exodus: Mose empfängt dem Berg Sinai von Gott zwei beschriebene steinerne Tafeln (Ex 24,12). Nach der Rückkehr vom Sinai zerbricht Mose angesichts der Untreue Israels aus Zorn die Tafeln, fertigt aber darauf hin neue an: „Und er schrieb auf die Tafeln die Worte des Bundes, die Zehn Worte.“ (Ex 24, 38) Neben der Fassung in Exodus 20.2-17 gibt es eine in Details abweichende weitere Fassung in Deuteronomium 5,6-21. Auf der weiteren Wüstenwanderung der Israeliten wurden die beiden Steintafeln als bewegliches Heiligtum und Sinnbild für Gottes rettende Präsenz in der Bundeslade mitgeführt. König David holte sie nach Jerusalem, wo sie später in den von Salomo errichteten Tempel gebracht wurde. Die Bundeslade mit den Dekalog-Tafeln stand dort im Allerheiligsten, das der Hohepriester nur einmal im Jahr während des Versöhnungstages (Jom Kippur) betreten durfte, um dort den Namen Gottes auszusprechen und um Sühne für das Volk Israel zu bitten. Seit der Plünderung Jerusalems unter Nebukadnezar II. gilt die Bundeslade als verschollen. – Im Neuen Testament werden die Zehn Gebote als allgemein bekannte und gültige Willenserklärung Gottes vorausgesetzt: Sie werden daher nirgends insgesamt wiederholt, sondern in verschiedenen Momenten einzeln zitiert und gedeutet.

Gesetzestafeln