Falschmeldung zum Haus Pins.

10 Jahre ist es in diesem Frühjahr her, dass eines der ambitioniertesten Projekte zur 700-Jahr-Feier der Stadt Dülmen der Öffentlichkeit vorgestellt wurde: Im Mai 2011 wurde das dickleibige Werk „Geschichte der Stadt Dülmen“, erschienen im Laumann-Verlag Dülmen, der Öffentlichkeit übergeben. Das Werk werde, so die damalige Bürgermeisterin Stremlau im Vorwort, „uns dabei helfen, alte und neue Fragen an die Geschichte unserer Heimat zu beantworten.“ Umso bedauerlicher, wenn ein Autor hinter dieser berechtigten Erwartung zurückbleibt, indem von ihm eine falsche Erkenntnis oder Schlussfolgerung konstatiert wird. So liest man in dem Beitrag „Dülmen im Nationalsozialismus“ von Hans-Walter Schmuhl auf S. 316: „Das Haus des Viehhändlers Louis Pins am Kirchplatz, das Ende 1938 für 25.000 RM an die Kirchengemeinde St. Viktor verkauft worden war, wurde im Sommer 1939 nach Intervention des Bürgermeisters von der Stadt übernommen – hier entstand ein Heimathaus mit Museum.“ Die hier genannte Belegstelle führt zu einem Aufsatz von Heinz Brathe in den „Dülmener Heimatblättern“ (1993 Nr. 3/4), wo in der Tat der Verkauf der Immobilie an die Pfarrei angenommen wird.

2020 konnten erstmals Prozessakten der Zollfahndungsstelle Hamburg eingesehenen werden, in denen auch Verhöre von Louis Pins im Zuge eines Strafverfahren wegen Devisenvergehen festgehalten sind. Die im Staatsarchiv Hamburg abgelegte Akte (Sign. 314-15 Str 599) dokumentiert ein Verhör von Louis Pins vom 3. Juni 1939 (S. 192), in dem dieser ausgiebig über seine Vermögensverhältnisse befragt wird bzw. Auskunft gibt, so auch hinsichtlich seines Hauses: „Das Haus hat die Stadt gekauft für RM 25.000,-. Es handelt sich um das Haus in Dülmen, Kirchplatz 8.“ Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass Pins einen vorherigen bzw. tatsächlichen Verkauf seines Hauses an St. Viktor verschwiegen hätte.

Auf Nachfrage konnte der Dülmener Stadtarchivar Dr. Stefan Sudmann Anfang 2021 bestätigen, dass in sämtlichen Archivalien aus dem Amtsgericht (Grundbuchamt) und der Stadtverwaltung (Katasteramt) nur „ein Verkauf an die Stadt zu finden ist.“